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Archiv: Unterhaltsrecht
Laut Gesetzgeber sollen seit Januar 2008 Mütter ab dem 8. Lebensjahr des jüngsten Kindes Teilzeit und ab dem 15. Lebensjahr des Kindes Vollzeit arbeiten, wenn nicht gewichtige Gründe dagegen stehen. Väter werden also laut Gesetz entlastet, was die Höhe der Unterhaltszahlungen an ihre Ex-Frau angeht. Mütter werden stärker in die Pflicht genommen, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen. Wie sind Ihre Erfahrungen? Was halten Sie von dieser Regelung?